Schulungen für Mitarbeitende

Datenschutz beginnt beim Bewusstsein. Wir schulen an Ihren echten Abläufen statt an Paragrafen im luftleeren Raum.

Die meisten Datenschutzvorfälle beginnen nicht mit einem Angriff von außen, sondern mit einer gut gemeinten Handlung: die Kundenliste an die private Adresse geschickt, um im Homeoffice weiterzuarbeiten. Der Verteiler im offenen „An"-Feld statt in BCC. Die Bewerbungsunterlagen, die nach der Absage im Postfach liegen bleiben. Dagegen hilft keine Software, sondern Verständnis.

Warum Schulung ohnehin ansteht

Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO nennt die Sensibilisierung und Schulung der an Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitenden ausdrücklich als Aufgabe. Im Prüfungsfall fragen Aufsichtsbehörden regelmäßig nach Nachweisen – wer geschult wurde, wann und worüber. Seit 2025 kommt die KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung dazu.

Unsere Datenschutzschulungen im Überblick

FormatFür wenDauer
Basisschulung DSGVO
Grundlagen, typische Fehler, Meldewege
Alle Beschäftigtenca. 90 Minuten
Vertiefung HR
Bewerberdaten, Personalakte, Löschfristen, Betriebsrat
Personalabteilunghalber Tag
Vertiefung Marketing & Vertrieb
Newsletter, Einwilligungen, Tracking, CRM
Marketing, Vertriebhalber Tag
Vertiefung IT
TOM, Berechtigungen, Protokollierung, Löschkonzept
IT, Administrationhalber Tag
KI-Kompetenz
Was darf ins Prompt-Fenster, was nicht – und warum
Alle, die KI nutzenca. 90 Minuten

Wie wir schulen

An Ihren eigenen Abläufen. Wir sehen uns vorher an, womit Ihr Team tatsächlich arbeitet, und bauen die Beispiele daraus – ein Vertriebsteam braucht andere Fälle als eine Pflegeeinrichtung. Paragrafen kommen vor, aber immer als Antwort auf eine Frage, die sich vorher gestellt hat.

Vor Ort oder per Videokonferenz, auf Wunsch in mehreren Gruppen, damit der Betrieb weiterläuft. Sie erhalten Teilnahmenachweise und die Unterlagen für Ihre Dokumentation.

Eine Schulung, die niemand versteht, erzeugt Nachweise, aber kein Verhalten. Wir messen den Erfolg daran, ob danach Fragen kommen.

Wie oft muss geschult werden?

Die DSGVO nennt kein Intervall. Durchgesetzt hat sich eine jährliche Auffrischung für alle Beschäftigten, dazu eine Erstschulung innerhalb der ersten Wochen nach Eintritt. Anlassbezogen kommt eine Schulung hinzu, wenn sich etwas Wesentliches ändert – ein neues System, ein neuer Prozess, ein Vorfall, aus dem gelernt werden soll.

Wichtiger als das Intervall ist der Nachweis. Halten Sie je Termin fest, wer teilgenommen hat, worüber gesprochen wurde und welche Unterlagen ausgegeben wurden. Diese drei Angaben sind das, wonach eine Aufsichtsbehörde fragt.

Was eine Schulung nicht leisten kann

Sie ersetzt keine klaren Regeln. Wenn niemand weiß, welche Werkzeuge freigegeben sind oder wie lange Unterlagen aufbewahrt werden, hilft auch die beste Sensibilisierung nicht weiter – dann fehlen Richtlinien, nicht Wissen. Wir sagen es offen, wenn eine Schulung an dieser Stelle das falsche Mittel wäre, und schlagen stattdessen vor, zuerst die Regelung zu schaffen.

Nächster Schritt

Klingt nach Ihrem Thema?

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, wo Sie stehen und was tatsächlich ansteht. Ein Angebot bekommen Sie nur, wenn es etwas zu tun gibt.

Direkt erreichbar

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 9–17 Uhr