Externer Datenschutzbeauftragter in Reutlingen

Münsingen liegt im Landkreis Reutlingen – das hier ist unser eigener Landkreis, und die Wege sind entsprechend kurz.

Vor der Haustür

Unser Sitz in Münsingen gehört zum Landkreis Reutlingen. Termine vor Ort sind hier keine Tagesreise, sondern eine gute halbe Stunde – und das ändert die Art der Zusammenarbeit. Wir kommen für eine Bestandsaufnahme vorbei, für eine Schulung im Betrieb, für das Gespräch mit der Geschäftsführung, wenn etwas zu entscheiden ist. Gerade bei Unternehmen, die zum ersten Mal mit dem Thema zu tun haben, geht das persönlich deutlich schneller als über Formulare.

Typisch für die Region: der erste Aufbau

Der Landkreis ist mittelständisch geprägt – Maschinenbau, Medizintechnik, Handwerk, Handel, Dienstleistung. Viele dieser Betriebe stehen nicht vor einer Neuordnung, sondern vor dem ersten Aufbau: Es gibt noch kein Verzeichnis, keine dokumentierten Maßnahmen, keine Zuständigkeit. Das ist kein Versäumnis, sondern der Normalfall in Unternehmen, die über die 20-Personen-Schwelle gewachsen sind, ohne dass jemand darauf geachtet hat.

Was dann ansteht, ist überschaubarer, als die meisten befürchten:

  1. Prüfen, ob überhaupt eine Benennungspflicht besteht – und das Ergebnis schriftlich festhalten, auch wenn es „nein“ lautet
  2. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen; zehn bis zwanzig Einträge decken einen mittelständischen Betrieb meist ab
  3. Die Verträge mit den Dienstleistern sichten, die ohnehin da sind
  4. Datenschutzhinweise für Website, Bewerbende und Beschäftigte auf den aktuellen Stand bringen
  5. Einmal alle Beschäftigten schulen – und den Nachweis ablegen

Danach läuft der Datenschutz mit, statt jedes Mal neu erfunden zu werden.

Zuständig ist der LfDI in Stuttgart

Für nichtöffentliche Stellen im Landkreis Reutlingen ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zuständig, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart. Dorthin gehen Beschwerden von Betroffenen, und dort wird auch eine Datenpanne gemeldet.

Häufige Fragen aus dem Landkreis

Wir sind 18 Beschäftigte. Brauchen wir überhaupt jemanden?

Nach § 38 Abs. 1 BDSG erst ab 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben – und dabei zählen Teilzeitkräfte, Aushilfen und die Geschäftsführung mit. Unabhängig von der Zahl kann die Pflicht aus Art. 37 DSGVO folgen, etwa bei umfangreicher Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Wer genau mitzählt, steht im Beitrag zur 20-Personen-Schwelle.

Können Sie auch nur einmalig helfen, ohne laufende Betreuung?

Ja. Wenn keine Benennungspflicht besteht oder Sie die Rolle intern besetzen wollen, arbeiten wir projektbezogen: Bestandsaufnahme, Dokumente, Schulung, Übergabe. Sie bekommen vorher einen Festpreis.

Schulen Sie auch bei uns im Betrieb?

In der Region regelmäßig, und meistens ist das die bessere Variante – an den eigenen Abläufen und mit den Fragen, die im Raum stehen. Auf Wunsch in mehreren Gruppen, damit der Betrieb weiterläuft.

Nächster Schritt

Datenschutz in Reutlingen? Sprechen wir darüber.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, wo Sie stehen und was tatsächlich ansteht. Ein Angebot bekommen Sie nur, wenn es etwas zu tun gibt.

Direkt erreichbar

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 9–17 Uhr