Externer Datenschutzbeauftragter in Stuttgart
Konzernstrukturen, Zulieferketten und Datenflüsse in die USA – im Großraum Stuttgart sieht Datenschutz anders aus als im Rest der Region.
Was in Stuttgart anders ist
Der Großraum Stuttgart ist geprägt von Industrie, Maschinenbau und den Zulieferketten dahinter – und von Unternehmen, die zu einer Gruppe gehören. Genau daraus entstehen die Datenschutzfragen, die hier überdurchschnittlich häufig auf dem Tisch liegen und in einem reinen Mittelstandsbetrieb kaum vorkommen:
- Übermittlungen innerhalb der Unternehmensgruppe. Ein zentrales Personalsystem, auf das die Muttergesellschaft zugreift, ist datenschutzrechtlich eine Übermittlung – auch wenn der Server in Deutschland steht. Sitzt die Mutter in den USA, greift Kapitel V der DSGVO. Dafür braucht es Standardvertragsklauseln, eine Transfer-Folgenabschätzung und meist einen konzernweiten Datentransfervertrag.
- Zulieferketten mit mehreren Ebenen. Wer Teil einer Lieferantenpyramide ist, verarbeitet Daten im Auftrag und beauftragt seinerseits weiter. Jede Ebene braucht den passenden Vertrag nach Art. 28 DSGVO – und eine aktuelle Liste der Unterauftragnehmer, die tatsächlich jemand liest.
- Beschäftigtendatenschutz mit Betriebsrat. In mitbestimmten Betrieben ist jede Software, die Verhalten oder Leistung erfassen kann, nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Wir arbeiten daran gewohnheitsmäßig mit dem Gremium statt an ihm vorbei – das spart am Ende Monate.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat seinen Sitz in der Lautenschlagerstraße 20 in Stuttgart. Für Unternehmen in der Region ist der Weg dorthin kurz – in beide Richtungen. Das ist kein Grund zur Nervosität, aber ein guter Grund, die Unterlagen vorzeigbar zu halten.
Womit wir in Stuttgart meistens anfangen
Mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten – und dabei zuerst mit der Frage, wer aus welchem Land auf welche Systeme zugreifen kann. In Gruppenstrukturen ist diese Liste fast immer länger als erwartet, weil Administratorzugänge, zentrale Auswertungen und gemeinsame Werkzeuge nie als Übermittlung wahrgenommen werden. Daraus ergibt sich dann von selbst, wo Verträge fehlen und wo eine Folgenabschätzung nötig ist.
Wie die Zusammenarbeit abläuft
Von Münsingen aus ist Stuttgart gut in einer Stunde erreichbar. Termine vor Ort machen wir dort, wo sie etwas bringen – Bestandsaufnahme, Schulung, Gespräche mit Betriebsrat oder Geschäftsführung. Die laufende Abstimmung, Rückfragen und die Prüfung einzelner Verfahren erledigen wir per Videokonferenz, weil das für beide Seiten schneller geht.
Als externer Datenschutzbeauftragter rechnen wir eine feste Monatspauschale ab, die sich nach Unternehmensgröße und Komplexität richtet. Einzelne Vorhaben – eine Folgenabschätzung, ein Transferkonzept, ein Sicherheitskonzept – kalkulieren wir vorab schriftlich.
Häufige Fragen aus der Region
Unsere Muttergesellschaft sitzt in den USA. Reicht das Data Privacy Framework?
Nur, wenn die Gesellschaft, mit der Sie tatsächlich Daten austauschen, dort zertifiziert ist – und wenn die Zertifizierung die betroffene Datenart abdeckt. Personaldaten sind ein eigener Punkt, der häufig fehlt. Wir raten zusätzlich zu Standardvertragsklauseln als Rückfallebene; warum, steht im Beitrag zum Datentransfer in die USA.
Wir haben einen internen Datenschutzbeauftragten aus der IT. Reicht das?
Fachlich vielleicht, rechtlich oft nicht. Art. 38 Abs. 6 DSGVO verlangt Freiheit von Interessenkonflikten – und wer die Systeme verantwortet, kann ihre Verarbeitung nicht unbefangen kontrollieren. Dasselbe gilt für Leitungen von Personal, Vertrieb und Marketing.
Der Betriebsrat blockiert die Einführung eines Systems. Können Sie vermitteln?
Wir beraten den Verantwortlichen, nicht das Gremium – vermitteln können und dürfen wir nicht. Was wir beitragen: eine belastbare Beschreibung, welche Daten das System erhebt, wer sie sieht und wie lange sie bleiben. Erfahrungsgemäß löst sich ein Großteil der Bedenken, sobald diese Fragen schriftlich beantwortet sind.
Nächster Schritt
Datenschutz in Stuttgart? Sprechen wir darüber.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, wo Sie stehen und was tatsächlich ansteht. Ein Angebot bekommen Sie nur, wenn es etwas zu tun gibt.
Direkt erreichbar
- Telefon
- 07381 9374101
- Erreichbarkeit
- Montag bis Freitag, 9–17 Uhr